Lesbische Erzieherin bekommt ihren Job zurück

Die lesbische Hort-Leiterin, die im bayerischen Holzkirchen ihren Job als Erzieherin verloren hatte, (RFN berichtete) weil sie mit ihrer Lebenspartnerin eine eingetragenen Lebenspartnerschaft eingegangen ist, bekommt nun doch ihre Stelle zurück. Durch eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts gibt es nun keinen automatischen Kündigungszwang mehr, weil das Eingehen einer Lebenspartnerschaft nicht mehr als grober Loyalitätsverstoß gegen die Prinzipien der katholischen Kirche gesehen wird. Zeit is‘ wor’n!

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