15 Jahre Eingetragene Lebenspartnerschaft

Mensch, 15 Jahre sind das schon, seit Rot-Grün 2001 das ominöse Ding mit dem sperrigen Namen eingeführt hat! Ohne die legendären sieben Jahre mit Kanzler Gerhard Schröder und den Grünen als Druckmacher hätten wir die Lebenspartnerschaft bis heute nicht. Die globalen Krisenthemen wären stets dazu missbraucht worden, den Abbau von Diskriminierung nicht voranzutreiben und Menschenrechte für LGBTTIQ zum Nebenwiderspruch zu degradieren. Die Kirche hätte weiterhin vom Untergang des Abendlands geschwafelt und passend dazu irgendeinen prominenten Minister gefunden, der sich gegen die ELP ins Zeug gelegt hätte. Ist ja immer noch so. Die aktuellen Debatten zeigen es.
Nach 15 Jahren ELP ist jetzt endgültig die Zeit reif, die Ehe einfach zu öffnen. Es mutet geradezu steinzeitlich an, wenn ein stark katholisch geprägtes Land wie Spanien schon seit Jahren völlig selbstverständlich alle Menschen verheiratet, die das eben wollen, wohingegen Deutschland an einer Zweite-Klasse-Ehe festhält, die vor 15 Jahren zu Recht als großer politischer Fortschritt gefeiert wurde, heute aber völlig der Zeit hinterher hinkt. Denn das Adoptionsrecht ist die letzte Bastion, die die ELP von der Ehe noch unterscheidet. Wenn die Union zum wiederholten Mal ihren Widerstand gegen die gemeinsame Adoption eines Kindes durch gleichgeschlechtliche Eltern damit begründet, man müsse noch prüfen, wie sich das denn auf diese Kinder auswirke, bei zwei Müttern/zwei Vätern aufzuwachsen, dann ist das einfach nur lächerlich. 40 Jahre wird dieses Themenfeld mittlerweile erforscht. Über die Ergebnisse muss ich mich an dieser Stelle nicht mehr auslassen.
Letztlich geht es der Union nur darum, die Ehe heterosexuell rein zu halten und nicht lesbisch-schwul zu beschmutzen. Sorry für diese verbale Entgleisung, aber manchmal habe ich es einfach satt, stets sachlich/harmlos zu analysieren und dann die entsprechenden Forderungen aufzustellen. Manchmal will ich diesen politischen Entscheider_innen meine Wut entgegenschleudern, die sich tatsächlich nach wie vor das Recht herausnehmen, Menschen wegen ihrer Lebensform in „hochwertig“ und „minderwertig“ einzuteilen und ihnen entweder volle Rechte zuzugestehen oder eben nicht. MENSCHENVERACHTUNG nenne ich so etwas. MENSCHENVERACHTUNG.

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