Ärztekammer: neue Berufsordnung zur „alternativen Befruchtung“

Das Wortpaar, das allenthalben in der Mainstream-Presse für die Kinderwunscherfüllung bei Regenbogenfamilien verwendet wird, erzeugt Übelkeit in mir. Deshalb:  „Alternative Insemination“ gefällt mir in jedem Fall besser als „künstliche Befruchtung“!

Aber nun zum eigentlichen Punkt: Ärztinnen und Ärzte, die keine Inseminationen bei Lesben durchführen wollten, haben sich bisher stets auf die Berufsordnung der Bundesärztekammer bezogen, die in ihren verschiedenen Landesverordnungen Empfehlungen zur assistierten Reproduktion gegeben haben.

Dies ist nun nicht mehr so einfach. Mittlerweile sind die Regelungen verändert – die meisten Länder haben keinerlei Vorschriften mehr, d.h. es ist den Ärztinnen und Ärzten zweifelsfrei erlaubt, lesbischen Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches zu helfen.

Anlässlich der Bearbeitung eines konkreten Falles hat der Jurist Manfred Bruns (LSVD)  festgestellt, dass z.B. die Bayerische Ärztekammer eine neue Berufsordnung erlassen hat, die keinerlei Vorschriften für die „assistierte Reproduktion“ mehr enthält.

Dann drückt RFN schon mal die Daumen für weitere Familiengründungen!

Hier geht es zur Länder-Übersicht bei der „Rechtsabteilung“ des LSVD

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