Anhörung im Bundestag zur Sukzessivadoption

Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahr die Bundesregierung dazu aufgeordert, die Sukzessivadoption, d.h. die Stiefkindadoption (second parent adoption klingt so viel schöner!) eines bereits adoptierten Kindes auch im gleichgeschlechtlichen Kontext gesetzlich zu regeln. Dazu gab es nun im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung. Strittig ist nach wie vor die Frage, warum eigentlich am Verbot der gemeinschaftlichen Adoption eines fremden Kindes durch lesbische bzw. schwule Paare festgehalten wird, wenn doch nun auch die Stiefkindadoption eines bereits adoptirten Kindes möglich ist. Obwohl es bereit eine aussagekräftige Studie zu Kindern aus Regenbogenfamilien gibt, wird ein Mangel an Studien als Grund dafür angegeben. Interessante Einzelheiten zur Debatte, an der auch die Leiterin des Berliner Regenbogenfamilienzentrums, Constanze Körner, beteiligt war, gibt es hier

 

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