Gemeinschaftliche Elternschaft bald möglich?

Der Arbeitskreis des Justizministeriums, der in den vergangenen zwei Jahren zehn Mal tagte, sollte neue Richtlinien für das Abstammungsrecht vorlegen. Es geht darin um die rechtlichen Etern-Kind-Beziehungen, die das Prinzip Verantwortung mehr in den Blick nehmen sollten bei gleichzeitiger Stärkung der genetischen Verbindung. Die SZ fasst zusammen.

Die Frage stellt sich nun doch, warum diese Richtlinien erst jetzt veröffentlicht werden, am Ende der Legislaturperiode, wo doch niemand weiß, was damit passiert, wenn wir eine neue Regierung haben, wie auch immer sie aussehen möge. Denn diese Richtlinien enthalten zumindest die „Mit-Mutterschaft“ sowie möglicherweise eine automatische gemeinschaftliche Mutterschaft, sobald ein Kind in eine ELP bzw. gleichgeschlechtliche Ehe hineingeboren wird. Wir dürfen gespannt sein, wenngleich mal wieder Geduld gefordert ist. Bis Herbst passiert wahrscheinlich gar nichts, und dann gibt es erst einmal Wahlen. Dennoch ist es sehr wichtig, dass all die Themen, die uns betreffen, formuliert sind. Das Justizministerium weiß, dass für Kinder aus Regenbogenfamilien dringender Regelungsbedarf besteht. Und das ist schon mal eine gute Basis.

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