Der Bundesfinanzhof gibt einer lesbischen Klägerin recht!

Der Münchner Bundesfinanzhof, das höchste Gericht für steuerrechtliche Fragen, hat einer lesbischen Klägerin recht  gegeben, die die besonderen medizinischen Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung steuerlich geltend machen wollte und ihr dies zunächst verwehrt wurde (queer.de).
Der konkrete Punkt der Klage drehte sich um die Tatsache, dass die Klägerin unfruchtbar war – Lesbischsein hin oder her. Das Finanzgericht in Münster argumentierte nämlich zunächst dahingehend, dass die Klägerin ja sowieso nicht schwanger werden könnte, da sie ja mit einer Frau zusammenlebe. Der Finanzhof fand jedoch, dass die sexuelle Orientierung der unfruchtbaren Klägerin hier nicht ausschlaggebend sein könne. Sechs Jahre hat das juristische Verfahren gedauert.

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