Bundesrat kritisiert die Ungleichbehandlung von Regenbogenfamilien

Der Bundesrat setzt sich weiterhin dafür ein, dass lesbische und schwule Lebenspartner_innen gemeinsam ein Kind adoptieren können, dass also die Volladoption endlich möglich sein wird. Im Rahmen der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschluss zur Sukzessivadoption moniert die Länderkammer, dass es nach wie vor nur möglich ist, über die Stiefkindadoption bzw. per Sukzessivadoption das leibliche bzw. adoptierte Kind des Lebenspartners/der Lebenspartnerin anzunehmen. Verantwortlich für diese mit keinem sachlichen Argument zu rechtfertigende Schlechterstellung ist die Blockadepolitik der Union, die nur durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen werden konnte, leibliche und adoptierte Kinder von Lesben und Schwulen gleichzustellen. Die Möglichkeit der Volladoption steht für gleichgeschlechtliche Paare noch aus.

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