Recht versus Recht

Wie sich die geltende Rechtssprechung für lesbische Elternpaare auswirkt und teilweise bizarre Urteile hervorbringt, zeigt dieser Fall, der beim BGH entschieden wurde. Da hat ein Samenspender, der einem lesbischen Paar bei der Familiengründung half, auf Anerkennung der Vaterschaft geklagt. Die lesbischen Eltern hatten ihren besten Freund als Vater eintragen lassen, der die soziale Vaterschaft übernahm. Der Erzeuger klagte und focht die Vaterschaft des anderen Mannes an, weil er selbst die Vaterrolle übernehmen wollte. Hintergrund der ganzen Geschichte: Die Frauen hatten Angst, dass der leibliche Vater nicht der Adoption durch die Partnerin der leiblichen Mutter zustimmen würde, wäre er als Vater eingetragen. Diesen Einwand ließ das Gericht nicht gelten. Natürlich wissen wir nicht, was die Beteiligten im Vorfeld ausgemacht haben, aber die Krux an der Sache ist doch, das unsere Familien rechtlich immer noch nicht ganz vorgesehen sind, deshalb kommt es zu solchen Komplikationen. Es wäre so einfach: Ein Kind, das in eine Lebensgemeinschaft hineingeboren ist, ist rechtlich gesehen das gemeinsame Kind der Lebenspartner_innen. Wie und durch wen eine soziale Vaterschaft gelebt wird, muss unabhängig von Gerichten natürlich trotzdem noch ausgehandelt werden. Und ja, familienrechtliche Komplikationen können immer entstehen, wenn der Spender aus dem Bekannten- oder Freundeskreis kommt und wenn die Stiefkindadoption (noch) nicht durchgeführt worden ist. Mehr

 

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