Das Finanzamt und die verpartnerten Homopaare

Heute kam Post vom Finanzamt. Ist ja immer irgendwie mit Gefühlen verbunden – mal warten wir ewig, weil wir uns Rückzahlungen erhoffen, mal kommen Nachforderungen viel früher als angenommen. Dieses Mal habe ich mich gewundert, dass der Bescheid schon so schnell kommt. Es geht um die gemeinsame Veranlagung. Ja, wir sind gemeinsam lesbisch veranlagt, das ist eben unsere Veranlagung, unsere Natur sozusagen. Und deshalb mussten wir immer mehr Steuern bezahlen als heterosexuell veranlagte verehelichte Personen. Tja, aber damit ist jetzt Schluss. Ab jetzt gibt es nur noch eine Veranlagung, ich würde sie gerne die Liebesveranlagung nennen. Damit endgültig nix Krankhaftes mehr in diesen Begriff hineininterpretiert werden kann. Einverstanden?

Also mache ich den Brief auf, das vertraute champagnerfarbige Papier schmiegt sich in meine Hände, voller Erwartung freue ich mich auf den hoffentlich vielstelligen Betrag, den uns das Finanzamt qua gemeinsame Veranlagung zurückerstatten will – doch zu früh gefreut. Heute teilt uns das Amt einfach nur mit, wer von uns beiden der Mann und wer die Frau ist. (Nach 12 Jahren ELP gibt es leider noch keine passenden Formulare)
Ich finde es interessant, dass es diese doch eher konservative Behörde so flexibel mit den Geschlechtern hält. Zum Schluss stellt sich nur noch die Frage: Welchen Part hat das Finanzamt mir zugewiesen und welchen meiner BH (für die neuen Leser_innen: Bessere Hälfte)?
Antworten werden gerne entgegengenommen!

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