Reform Abstammungsrecht: Für Regenbogenfamilien überfällig

Der Arbeitskreis „Abstammungsrecht“, vom Bundesjustizministerium beauftragt, wird das geltende Abstammungsrecht prüfen und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen. Der interdisziplinär zusammengesetzte AK wird in den kommenden zweieinhalb Jahren das Recht darauf abklopfen, ob es moderne Familienformen adäquat abbildet.

Für Regenbogenfamiien ist eine Reform dieses Rechts, das die Zuordnung zwischen Eltern und Kind regelt, absolut überfällig. Bislang ist  z.B. die gemeinsame gleichgeschlechtliche Elternschaft nur über die langwierige und komplizierte Stiefkindadoption möglich, eine Konstruktion, die bei gemeinsam geplanten Kindern absurd anmutet.
Es bleibt zu hoffen, dass die Sachverständigen mutig an die Sache herangehen und das Recht an die Lebensrealität anpasst.

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