Stiefkindadoption: Willkommen in Absurdistan!
Ein lesbisches deutsch-dänisches Paar, nach dänischem Recht verheiratet, erwartet ein Kind. In Dänemark wären beide Mütter sofort die rechtlichen Eltern des Kindes.
Das Paar zieht aus beruflichen Gründen nach Deutschland. Dort wird ihnen gesagt, dass die in Dänemark geschlossene Ehe hier nur als Lebenspartnerschaft anerkannt wird und dass die gemeinsame rechtliche Elternschaft ohne Stiefkindadoption nicht möglich ist.
Daraufhin beschließen die beiden Frauen, dass das Kind in Dänemark zur Welt kommen soll. Der Junge ist nun dänischer Staatsbürger, und nach deutschem Recht müssten die beiden Frauen nun die langwierige Prozedur der Stiefkindadoption durchexerzieren, obwohl das Ganze nach dänischem Recht ja alles bereits in trockenen Tüchern ist. Fazit: Im Nachbarland Mutter, in Deutschland erstmal nur kleines Alltagssorgerecht, ein Instrument, das sowieso niemand kennt.
Willkommen in Europa. So viel zu: Ihr habt doch schon alle Rechte, was wollt ihr denn noch?
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