Erstmals gemeinsame rechtliche Elternschaft für lesbisches Elternpaar!

Ein südafrikanisches-deutsches Lesbenpaar, das seinen Lebensmittelpunkt in Südafrika hat, konnte qua  Entscheidung des Bundesgerichtshofs durchsetzen, dass ihre gemeinsame Elternschaft in das Geburtenregister des Standesamts Berlin eingetragen wird – ohne Stiefkindadoption. In Südafrika sind gleichgeschlechtliche Elternpaare ab der Geburt des Kindes gemeinsam rechtliche Eltern. Dieses Abstammungsrecht ist die Grundlage für die Entscheidung – würde das Paar in Deutschland leben, ginge der Weg nach deutschem Recht nur via Stiefkindadoption.

Trotzdem ist diese Entscheidung sehr wichtig im Hinblick auf unsere Forderungen, das Abstammungsrecht derart zu verändern, dass in Zukunft die gemeinsame Elternschaft ab Geburt des Kindes möglich ist und damit die Stiefkindadoption im gleichgeschelchtlichen Kontext bald der Vergangenheit angehört!

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